
TRGS 610
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt umfassend die Einstufung,
Kennzeichnung und Handhabung aller Arten von Gefahrstoffen (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahrstoffverordnung.html). Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung für das Handwerk. Bei Einhaltung der TRGS wird die Gefahrstoffverordnung erfüllt.
Die TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich wurde aktualisiert. Die Neufassung der TRGS 610 hat Gültigkeit seit Januar 2011.
Nach der TRGS 610 sind empfohlene Substitutionsmöglichkeiten lösemittelfreie Dispersionsklebstoffe, SMP/MS-Klebstoffe oder lösemittelfreie PU-Klebstoffe.
In Einzelfällen kann der Einsatz stark lösemittelhaltiger Klebstoffe der GISCODEGruppe S0,5 (oder besser, wie VOC-Control) zur flächigen Klebung von Parkett notwendig sein. Bei deren Einsatz dieser offensichtlich weniger geeigneten Substitutionsmöglichkeiten werden die Arbeitsplatzgrenzwerte sowie der Summengrenzwert eingehalten.
Den vollständigen Text der TRGS 610 finden Sie unter: www.baua.de
